Wie sauber Außenluft sein darf, das ist umfassend gesetzlich geregelt (Stichwort Umweltzonen). Doch was ist mit der Luft am Arbeitsplatz? Die Belastung durch Feinstaub in Produktions- oder Lagerhallen ist nämlich deutlich höher als an viel befahrenen Straßen. Und die gesetzlichen Grenzwerte sind leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Geht es nach dem Gesetzgeber muss Außenluft hui, aber Innenluft darf pfui?
Die guten Nachrichten: Dass Gesundheit und Umweltschutz wichtig sind, das ist längst in Politik und Wirtschaft angekommen.
Die schlechten Nachrichten: Das Thema mit der verunreinigten Luft ist noch längst nicht vom Tisch . Das gilt vor allem für den Innenbereich. Denn während die Außenluft verhältnismäßig stark reguliert wird (Gesundheit und Umwelt dürfen sich freuen), hinkt der Gesetzgeber in Sachen Innenluftqualität schwer hinterher. Die aktuellen Grenzwerte sind nämlich noch viel zu hoch. So hoch, dass feinste Luftpartikel ganz offiziell ihr Unwesen in Eurem Unternehmen treiben dürfen, ohne, dass dabei irgendwelche Vorschriften verletzt werden. Zum großen Nachteil der Gesundheit Eurer Mitarbeitenden.
Wie bereits erwähnt, sind wir Menschen uns durchaus darüber im Klaren, dass gesunde Luft wichtig für ein gutes Leben ist. Gerade, wenn wir uns den Straßenverkehr und die damit einhergehende Luftverschmutzung ansehen.
Die Richtlinien zur Überwachung der Luftqualität, die die EU und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) verabschiedet haben, sind dementsprechend nicht ohne Grund relativ streng ausgefallen. Für die Außenluft gilt Folgendes:
Das heißt im Klartext:
Viele Großstädte haben Umweltzonen eingeführt und überwachen ständig ihre Feinstaubbelastung. Europaweit wurden sogar Fahrverbote ausgesprochen. Allein deswegen mussten viele Logistikunternehmen ihre Zeitpläne anpassen. Auf ihren Webseiten waren sie dazu verpflichtet mitzuteilen, wo und wann sie ihre LKWs von der Straße nehmen müssen. Dass das Lieferzeiten und Versorgungsketten (negativ) beeinflusst, ist klar. Dient aber dafür auch einem höheren Zweck. Das Letzte, das wir beim Überqueren der Straße wollen, ist sicherlich ein Hustenanfall.
Damit wäre alles geklärt, oder? Nicht ganz.
Denn obwohl sich der Gesetzgeber über diese Entwicklungen freut – und wir natürlich mit ihm – kommt eine Sache leider immer noch zu kurz: die Luftqualität in Innenräumen.
Die Außenluft (und alle Menschen, die sich draußen aufhalten) kann sich also freuen. Die bekommt vom Gesetzgeber genügend Aufmerksamkeit. Doch jetzt kommt’s:
Im Schnitt verbringen wir zwischen 80 und 90 % unserer Zeit in Innenräumen. Da liegt es eigentlich nahe, dass die Luftqualität dort mindestens genauso wichtig ist, wie die „draußen“. Sollte sich der Gesetzgeber also nicht auch um die Qualität der Raumluft kümmern? Sollte. Ist aber leider kaum der Fall.
Vielen Unternehmen ist deswegen auch nicht klar, dass die Luftqualität in Ihren Produktions- oder Lagerhallen tatsächlich schlecht ist. Wo gehobelt wird, fallen Späne. Und wo produziert, transportiert und gelagert wird, da wird auch Luft verunreinigt. Das ist besonders besorgniserregend, wenn man bedenkt, dass Feinstaubbelastung in Innenräumen ernsthafte Erkrankungen verursachen kann, wie
Wir haben die Feinstaubbelastung in 100 Lagerhallen bzw. Logistikzentren in ganz Europa analysiert. Die Ergebnisse sind alarmierend:
An 82 % der untersuchten Standorte überstieg der Feinstaubgehalt in Innenräumen den für die Außenluft geltenden Grenzwert von 50 μg/m3. Bei jedem vierten Standort wurden sogar mehr als 300 μg/m3 gemessen.
Anders ausgedrückt: Die Luftqualität an diesen Arbeitsplätzen war sogar noch schlechter als die an einer stark befahrenen Hauptstraße. Eine Stadt, die mit so gefährlicher Luftverschmutzung zu kämpfen hat, müsste eigentlich ein Fahrverbot erlassen. Und Ihr? Was würdet Ihr tun?
Unserer Gesundheit ist es egal, wo wir verschmutzte Luft einatmen.
Die Grenzwerte vom Gesetzgeber sollten daher generell straffer sein.
Wahrscheinlich stellt sich manch einer nun die Frage: „Was bedeutet das für die Gesundheit unserer Mitarbeitenden?“
Fangen wir da am besten nochmal kurz von vorne an. Berufstätige verbringen etwa acht Stunden pro Tag an ihrem Arbeitsplatz. Der befindet sich in den meisten Fällen in einem geschlossenen Raum. Und birgt damit ein potenzielles Gesundheitsrisiko.
Laut einer Studie im British Medical Journal steigt durch nur 10 μg/m3 mehr Feinstaub in der Atemluft die Wahrscheinlichkeit eines Herzleidens um 13 %. Und auch Demenz ist laut 2023 veröffentlichten Studien ein ernstes Risiko. Das betrifft alle, die Feinstaub und/oder anderen Schadstoffen regelmäßig in Innenräumen ausgesetzt sind.
Was heißt das für Euch als Arbeitgeber?
Als Arbeitgeber sollte die Luftqualität an Euren Arbeitsplätzen eine besonders hohe Priorität haben. Ungeachtet der (nicht ausreichenden) gesetzlichen Grenzwerte solltet Ihr also die Luftverschmutzung am Arbeitsplatz reduzieren und damit gleichzeitig die Gesundheit Eurer Mitarbeitenden an oberste Stelle setzen. Als Unternehmen habt Ihr immerhin einiges davon:
Wie Ihr das am besten erreicht? Daraus wollen wir selbstverständlich kein Geheimnis machen: mit industrieller Luftreinigung.
Entscheidet Ihr Euch für Luftreinigungssysteme von Zehnder Clean Air Solutions, kann der Staubgehalt in Euren Innenräumen um bis zu 90 % gesenkt werden.
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